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15.05.2025 - PKV: Wirksamkeit früherer Beitragsanpassungen nach Rückkehr aus dem Notlagentarif

Datum der Entscheidung
15.05.2025
Aktenzeichen
3 U 26/24
Normen
VVG 203; VAG § 155 Abs. 3 Satz 1
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Beitragsanpassung, Beitragserhöhung, private Krankenversicherung, Notlagentarif
Leitsatz
1. Beim Wechsel in den Notlagentarif einer privaten Krankenversicherung handelt sich um einen Tarifwechsel kraft Gesetzes. Entsprechend handelt es sich auch bei der Rückkehr in den Ausgangstarif nach Begleichung der Prämienrückstände (§ 193 IX VVG) ebenfalls um einen erneuten gesetzlichen Tarifwechsel.

2. Kehrt der Vertrag in den ursprünglichen Tarif zurück, so gelten in dem Tarif zwischenzeitlich erfolgte Beitragsanpassungen gem. § 193 Abs. 9 S. 3 VVG ohne weitere Voraussetzungen ab dem Tag der Fortsetzung auch für Rückkehrer aus dem Notlagentarif.