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05.04.2022 - Akteneinsicht eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten nach § 299 Abs. 2 ZPO

Datum der Entscheidung
05.04.2022
Aktenzeichen
1 VA 4/21
Normen
ZPO § 299 Abs. 2
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Akteneinsicht; berechtigtes Interesse
Titel der Entscheidung

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Akteneinsicht eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten nach § 299 Abs. 2 ZPO (244 KB)
Leitsatz

1. Die Akteneinsicht eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten nach § 299 Abs. 2 ZPO setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses des Dritten voraus, wofür es eines konkreten rechtlichen Bezuges zwischen dem Verfahrensgegenstand und einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis des Dritten zu anderen Personen oder einer Sache bedarf.

2. Ein bloßes Interesse des Dritten daran, aus der Akteneinsicht Kenntnis über das vorhandene Haftungsvermögen eines Schuldners zu erlangen, um mögliche Vollstreckungsaussichten einschätzen zu können, genügt jedenfalls dann nicht für die Annahme eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO, wenn die geltend gemachten Ansprüche des Dritten bestritten und nicht tituliert sind.