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29.01.2026 - Absenkung der Abgasrückführung bei Hinzuschalten des SCR-Katalysators im Realbetrieb als Abschalteinrichtung

Datum der Entscheidung
29.01.2026
Aktenzeichen
2 U 106/22
Normen
§§ 823 Abs. 2, 826 BGB; §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV; Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der VO (EG) Nr. 715/2007
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Abschalteinrichtung, Fahrkurvenerkennung, Abgasrückführung
Leitsatz
Die vom Prüfstandsbetrieb abweichende Minderung der Abgasrückführung im Realbetrieb bei Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators, die nicht anderweit kompensiert wird, stellt eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der VO Nr. 715/2007 dar.