Schlagworte
Familienrecht, elterliche Sorge, Alleinsorge, Sorgerechtsvollmacht, Gewalt durch einen Elternteil
Leitsatz
1. Vom Kindesvater gegen die Kindesmutter ausgeübte Gewalt kann es gebieten, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder auf die Kindesmutter zu übertragen.
2. Dem gewaltbetroffenen Elternteil kann auch in der Regel eine Restkooperation mit dem gewalttätigen Elternteil nicht zugemutet werden, so dass auch die Erteilung einer umfänglichen Sorgerechtsvollmacht in einem solchen Fall nicht dazu führt, dass es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt.