Sie sind hier:

Aufgaben

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist eines von insgesamt 24 Oberlandesgerichten in Deutschland. Oberlandesgerichte gehören zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, die für Zivil- und Strafverfahren zuständig ist. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof ausgeübt. Neben den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es verschiedene Fachgerichte, z.B. Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichte.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Bremen. Seine örtliche Zuständigkeit umfasst das Gebiet des Bundeslandes Bremen unter Einbeziehung Bremerhavens. Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Hanseatischen Oberlandesgerichts sind das Amtsgericht Bremen, das Amtsgericht Bremerhaven, das Amtsgericht Bremen-Blumenthal sowie das Landgericht Bremen.

Die Zivilsenate des Oberlandesgerichts entscheiden u.a. über Berufungen und Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts. Die Familiensenate sind zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Familiengerichte. Auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Oberlandesgericht für Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte (z.B. in Grundbuch-, Wohnungseigentums- oder Nachlasssachen) zuständig.

Die Strafsenate entscheiden über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte (Strafrichter und Schöffengerichte) und Landgerichte (Berufungskammern) sowie über Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Bußgeldrichter beim Amtsgericht. Darüber hinaus ist das Oberlandesgericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte zuständig

Bitte beachten Sie, dass vor dem Oberlandesgericht überwiegend Anwaltszwang besteht, also Anträge, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur durch Rechtsanwälte gestellt werden können.