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Nachricht per E-Mail

Sie können dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen per E-Mail eine Nachricht senden. Dazu verwenden Sie bitte die Adresse

Bitte beachten Sie:

Der E-Mail-Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden, sondern nur per Post, per Fax oder durch Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Eine unverschlüsselte E-Mail gewährleistet keine vertrauliche Kommunikation. Haben Sie Bedenken im Hinblick auf die Vertraulichkeit Ihrer Anfrage, sollten Sie dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen Ihre Nachricht auf anderem Wege zukommen lassen.

Die in Ihrer E-Mail enthaltenen persönlichen Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse werden vom Hanseatischen Oberlandesgericht gespeichert und vertraulich behandelt, sobald sie dem Hanseatischen Oberlandesgericht verfügbar zugegangen sind. Der weiteren Speicherung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.