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02.10.2019 - Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer auf Herausgabe gerichteten einstweiligen Verfügung

Datum der Entscheidung
02.10.2019
Aktenzeichen
1 W 23/19
Normen
BGB §§ 273, 1000; ZPO §§ 91a, 935 ff.
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, einstweilige Verfügung, Herausgabe eines Schiffes, übereinstimmende Erledigungserklärung, Kosten des Beschwerdeverfahren
Titel der Entscheidung

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Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer auf Herausgabe gerichteten einstweiligen Verfügung (165.3 KB)
Leitsatz
1. Der Erlass einer auf Herausgabe gerichteten einstweiligen Verfügung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller die Sache so dringend benötigt, dass allein ihre Sicherstellung oder Sequestrierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nicht ausreicht. Dies kann z.B. der Fall sein, weil er auf die Sache zur Abwendung einer unmittelbar gegenwärtigen Existenzgefährdung, zur Behebung einer anders nicht zu bewältigenden, existentiellen Notlage, zur Vermeidung eines die Existenz gefährdenden, unverhältnismäßigen Schadens oder zur Abwendung eines endgültigen, irreparablen Rechtsverlustes dringend angewiesen ist.

2. Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht nicht nur der Sicherung des Anspruchs, sondern auch dazu dient, auf den Schuldner Druck auszuüben, dass dieser seine Verbindlichkeit erfüllt.