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09.09.2025 - Verfahrenswert einer Volljährigenadoption

Datum der Entscheidung
09.09.2025
Aktenzeichen
5 WF 54/25
Normen
FamGKG § 42 Abs. 2
Rechtsgebiet
Kosten- und Gebührenrecht
Schlagworte
Kosten- und Gebührenrecht, Verfahrenswert, Volljährigenadoption, Vermögen
Leitsatz
Bei der nach § 42 Abs. 2 FamGKG vorzunehmenden Bestimmung des Verfahrenswerts einer Volljährigenadoption kann auf 25% des Reinvermögens der Annehmenden abgestellt werden.