Schlagworte
Prämienerhöhung, Beitragsanpassung, Streitwertfestsetzung, private Krankenversicherung
Leitsatz
Der Streitwert für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung bemisst sich nach dem Jahreswert der jeweiligen Beitragsanpassung (Anschluss an Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17. September 2024 – 3 U 37/23 –, Rn. 12, juris).