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18.05.2012 - Nichttrinkwasser führende Feuerlöschanlage

Datum der Entscheidung
18.05.2012
Aktenzeichen
2 U 1/12
Normen
§§ 17 Abs 2, 3 Nr. 1 Trinkwasserverordnung
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Trinkwasserverordnung, Nicchttrinkwasser führende Feuerlöschanlage, DIN 1988 -6, DIN 1988-600
Titel der Entscheidung

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Nichttrinkwasser führende Feuerlöschanlage (38.5 KB)
Leitsatz
Schon im Jahr 2004 entsprach eine Nichttrinkwasser führende Feuerlöschanlage, die unmittelbar an das Trinkwasserleitsystem angeschlossen war und, da sie ständig Stagnationswasser führte, auch nicht "nass/trocken", sondern "nass/nass" ausgeführt war, nicht den seinerzeit gültigen Normvorschriften (DIN 1988-6).

Der Neuentwurf der DIN aus dem Jahre 2008 hat ebenso wenig wie die im Dezember 2010 neu gefasste DIN (neue Bezeichnung DIN 1988-600) an der ausschließlichen Zulässigkeit eines mittelbaren Anschlusses etwas geändert.