Sie sind hier:
  • Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern in einem Umgangsverfahren aufgrund einer außergerichtlichen Einigung

04.03.2013 - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern in einem Umgangsverfahren aufgrund einer außergerichtlichen Einigung

Datum der Entscheidung
04.03.2013
Aktenzeichen
5 UF 11/12
Normen
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1, 83 Abs. 1, Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Umgangsverfahren, übereinstimmende Erledigungserklärungen, Kostenentscheidung, Ermessensausübung, wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern in einem Umgangsverfahren aufgrund einer außergerichtlichen Einigung (37.8 KB)
Leitsatz
1. Nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Kindeseltern in einem Umgangsverfahren aufgrund einer außergerichtlichen Einigung ergibt sich die Kostenfolge aus § 83 Abs. 2 FamFG i. V. mit § 81 FamFG, nicht aus § 83 Abs. 1 FamFG. Danach entspricht es grundsätzlich der Billigkeit, dass die Eltern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.

2. Allein die Tatsache, dass der eine Elternteil (hier: Bundesligafußballer) wirtschaftlich erheblich besser gestellt ist als der andere Elternteil (hier: Bürokauffrau), rechtfertigt ohne Hinzutreten weiterer verschuldens- bzw. verhaltens- oder verfahrenserfolgsbezogener Umstände kein Abweichen von diesem Grundsatz.