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  • Keine Berechtigung des um Rechtshilfe ersuchten Gerichts zur Prüfung der Voraussetzungen des § 375 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

19.11.2025 - Keine Berechtigung des um Rechtshilfe ersuchten Gerichts zur Prüfung der Voraussetzungen des § 375 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Datum der Entscheidung
19.11.2025
Aktenzeichen
1 W 58/25
Normen
GVG § 158; ZPO § 375
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Rechtshilfe; Zeugenvernehmung
Leitsatz
Das um die Vernehmung eines Zeugen im Wege der Rechtshilfe ersuchte Gericht darf nach § 158 GVG das Ersuchen um Rechtshilfe nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Voraussetzungen für eine Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter nach § 375 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht gegeben seien.