Schlagworte
Familienrecht, Verfahrenskostenhilfe, Pflegegeld für ein Pflegekind, Erziehungskostenanteil, Einkommen
Leitsatz
Der Erziehungskostenanteil des für ein Pflegekind nach §§ 27, 33, 39 SGB VIII gewährten Pflegegeldes ist Einkommen im Sinne des § 115 ZPO.