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23.07.2013 - Beteiligung der Pflegeeltern im Sorgerechtsverfahren

Datum der Entscheidung
23.07.2013
Aktenzeichen
4 WF 98/13
Normen
FamFG §§ 7 Abs. 3, 161 Abs. 1 S. 1
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Pflegekind, Kindeswohl , Beteiligung der Pflegeeltern im Sorgerechtsverfahren,
Leitsatz
Von der grundsätzlich im gerichtlichen Ermessen stehenden Beteiligung der Pflegeperson nach § 161 Abs. 1 S. 1 FamFG darf das Gericht nicht absehen, wenn eine Hinzuziehung dem Kindeswohl dienen kann. Auf eine Betroffenheit der Pflegeperson selbst durch die zu treffende Entscheidung kommt es nicht an.
Am Wall 198 ·