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Bestimmung des Verfahrenswertes für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich
02.07.2012 - Bestimmung des Verfahrenswertes für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich
Datum der Entscheidung
02.07.2012
Aktenzeichen
4 WF 69/12
Normen
VersAusglG §§ 51, 52, FamGKG § 50 Abs. 1
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht; Verfahrenswert, Abänderung Versorgungsausgleich
Titel der Entscheidung
Bestimmung des Verfahrenswertes für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich (pdf, 29.9 KB)
Leitsatz
Der Verfahrenswert für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich bestimmt sich nach § 50 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. FamGKG.
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