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20.03.2026 - Abweichende Besetzung des Spruchkörpers bei Berichtigungsbeschluss

Datum der Entscheidung
20.03.2026
Aktenzeichen
1 Ws 9/26
Normen
StPO § 268
Rechtsgebiet
Strafprozessrecht
Schlagworte
Strafrecht; Strafprozessrecht; Berichtigungsbeschluss, Beschlussberichtigung, Berichtigung, Richteridentität, Identität des Spruchkörpers, Besetzung, Ausgangsentscheidung
Leitsatz
Die Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit durch den Erlass eines Berichtigungsbeschlusses durch denselben Spruchkörper kann auch in einer gegenüber der Ausgangsentscheidung abweichenden Besetzung erfolgen.