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09.09.2026 - Beginn der Verjährungsfrist bei Volksverhetzungen im Internet

Datum der Entscheidung
09.09.2026
Aktenzeichen
1 ORs 11/26
Normen
§§ 78a, 130 Abs. 2, 3, 6 StGB
Rechtsgebiet
Strafprozessrecht
Schlagworte
Verjährungsbeginn, Volksverhetzung, Tatbeendigung, Internetpostings
Leitsatz
Bei Volksverhetzungen durch Internetpostings ist die Tat mit dem Hochladen im Internet vollendet und beendet. Daher beginnt die Verjährungsfrist mit dem Einstellen ins Internet zu laufen.
Am Wall 198 ·