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09.05.2025 - Zur Heilung einer Niederschrift ohne Unterschrift des Notars nach § 35 BeurkG

Datum der Entscheidung
09.05.2025
Aktenzeichen
1 W 4/25
Normen
BeurkG § 35
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, notarielle Beurkundung; fehlende Unterschrift des Notars; Heilung durch Unterzeichnung des verschlossenen Umschlags
Leitsatz
Die Heilung einer Niederschrift ohne Unterschrift des Notars nach § 35 BeurkG verlangt lediglich, dass die Aufschrift auf dem verschlossenen Umschlag vom Notar unterschrieben worden ist, ohne ausdrücklich weitergehend auch zu bestimmen, dass diese Unterschrift erst nach Verschließung des Umschlags aufzubringen gewesen wäre.