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10.09.2012 - Keine Verpflichtung eines unterhaltsberechtigten volljährigen Studenten zur Aufnahme eines sogenannten Bildungsdarlehens

Datum der Entscheidung
10.09.2012
Aktenzeichen
4 UF 94/12
Normen
BGB §§ 1601, 1612
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Kindesunterhalt Bildungsdarlehen, Bildungskredit, Volljähriger Student
Titel der Entscheidung

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Keine Verpflichtung eines unterhaltsberechtigten volljährigen Studenten zur Aufnahme eines sogenannten Bildungsdarlehens (38.7 KB)
Leitsatz
Einem volljährigen, nicht BAföG-berechtigten Studenten, der von seinen leistungsfähigen Eltern Unterhalt erhält, obliegt diesen gegenüber in der Regel nicht die Verpflichtung, ein sogenanntes Bildungsdarlehen aufzunehmen. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Verpflichtung zur Aufnahme eines BAföG-Darlehens lässt sich auf ein sogenanntes Bildungsdarlehen nicht übertragen.