Datum der Entscheidung
02.05.2012
Normen
BGB §§ 1565 Abs. 2, 1566, 1567 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Ehescheidung, Trennungsjahr, Versöhnung, Rücknahme Schei-dungsantrag
Leitsatz
Haben die Ehegatten nach eingeleiteter Versöhnung in einem Scheidungsverfahren ihre wechselseitigen Scheidungsanträge zurückgenommen, liegt darin eine endgültige Versöhnung, so dass im Falle eines erneuten Scheidungsbegehrens die Tren-nungsfristen neu zu laufen beginnen.