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02.05.2012 - Versöhnung im Scheidungsverfahren durch Rücknahme des Scheidungsantrags

Datum der Entscheidung
02.05.2012
Aktenzeichen
4 WF 40/12
Normen
BGB §§ 1565 Abs. 2, 1566, 1567 Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Ehescheidung, Trennungsjahr, Versöhnung, Rücknahme Schei-dungsantrag
Titel der Entscheidung

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Versöhnung im Scheidungsverfahren durch Rücknahme des Scheidungsantrags (25.9 KB)
Leitsatz
Haben die Ehegatten nach eingeleiteter Versöhnung in einem Scheidungsverfahren ihre wechselseitigen Scheidungsanträge zurückgenommen, liegt darin eine endgültige Versöhnung, so dass im Falle eines erneuten Scheidungsbegehrens die Tren-nungsfristen neu zu laufen beginnen.