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15.03.2012 - Zum Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers

Datum der Entscheidung
15.03.2012
Aktenzeichen
5 W 19/11
Normen
BGB §§ 1835 Abs. 1 a S. 3, 1960; FamFG § 67
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Nachlasspfleger, Vergütung, Rechtsmittelverzicht
Titel der Entscheidung

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Zum Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers (25.9 KB)
Leitsatz
1. Ein zeitlich früherer Rechtsmittelverzicht des Verfahrenspflegers in einer Nachlasssache geht der nachfolgenden Beschwerde der Erben vor und führt zur Unzulässigkeit des Rechtmittels.

2. Ein berufsmäßiger Nachlasspfleger kann den Antrag auf Fristverlängerung für die Geltendmachung seines Vergütungsanspruchs gemäß § 1835 Abs. 1 a S. 3 BGB wirksam für alle von ihm künftig bei dem zuständigen Gericht zu übernehmenden Angelegenheiten im Voraus stellen.