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20.09.2023 - Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Gesamtlaufleistung von 250.000 km als Grundlage der Schätzung der gezogenen Nutzungsvorteile und Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

Datum der Entscheidung
20.09.2023
Aktenzeichen
1 U 96/22
Normen
BGB § 826; ZPO § 287; RVG-VV Nr. 2300
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Sonstiges Zivilrecht; Deliktsrecht, Diesel-Abgasskandal, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteil, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
Titel der Entscheidung

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Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Gesamtlaufleistung von 250.000 km als Grundlage der Schätzung der gezogenen Nutzungsvorteile und Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (256.9 KB)
Leitsatz
1. Zur Schätzung einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km als Grundlage der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile bei vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw des VW-Konzerns mit einem 3-Liter-Motor.

2. Zur Frage eines unbedingten Prozessauftrags und zum Ausschluss der Gebühr nach Nr. 2300 RVG-VV, wenn der Rechtsanwalt beauftragt ist, den Gegner vorgerichtlich zur Zahlung bzw. zur Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags aufzufordern und zugleich mitzuteilen, dass er anderenfalls beauftragt ist, nach fruchtlosem Fristablauf gerichtlich vorzugehen.