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24.04.2023 - Anerkennung einer im Iran durchgeführten Ehescheidung

Datum der Entscheidung
24.04.2023
Aktenzeichen
4 VA 1/22
Normen
FamFG §107, §109
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, iranische Scheidung, Anerkennung
Titel der Entscheidung

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Anerkennung einer im Iran durchgeführten Ehescheidung (240.1 KB)
Leitsatz
Nach iranischem Recht durchgeführte Scheidungen, denen ein gerichtliches Verfahren gemäß Art. 26 ff. des Gesetzes zum Schutze der Familie vom 19.2.2013 (FSG 2013) vorausgeht, sind als gerichtliche Scheidungen gemäß § 107 FamFG anerkennungsfähig. Das gilt auch für Scheidungsanträge des Ehemannes, weil Art. 1133 iran. ZGB in der seit dem Jahr 2002 geltenden Fassung auch für den Ehemann einen gerichtlichen Antrag auf Scheidung vorsieht.