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07.06.2023 - Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens zur Anhörung eines minderjährigen Kindes

Datum der Entscheidung
07.06.2023
Aktenzeichen
4 AR 4/23
Normen
GVG § 158 Abs. 1 und Abs. 2; FamFG § 159 Abs. 1 und Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Familienverfahrensrecht, Rechtshilfeersuchen, Anhörung durch den ersuchten Richter
Titel der Entscheidung

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Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens zur Anhörung eines minderjährigen Kindes (211.5 KB)
Leitsatz

1. Ein Rechtshilfeersuchen zur Anhörung eines minderjährigen Kindes, das nicht gesetzlich verboten oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist, darf vom ersuchten Gericht nicht abgelehnt werden.

2. Die Überprüfung, ob die eng auszulegenden Ausnahmevoraussetzungen vom Absehen der persönlichen Anhörung durch den erkennenden Familienrichter und für eine Übertragung der Anhörung auf den ersuchten Richter gegeben sind, obliegt nicht dem ersuchten Gericht, sondern bleibt dem Rechtsmittelverfahren gegen die mit der Anhörung vorzubereitende Entscheidung des Familiengerichts vorbehalten.