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16.02.2023 - Zulässigkeit einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an die Republik Zypern bei konkreten und belastbaren Informationen der zypriotischen Behörden zu EMRK-konformen Haftbedingungen für den Verfolgten

Datum der Entscheidung
16.02.2023
Aktenzeichen
1 AuslA 56/22
Normen
IRG §§ 15, 29, 32, 73 S. 2; EUGrdCh Art. 4; EMRK Art. 3
Rechtsgebiet
Strafprozessrecht
Schlagworte
Strafprozessrecht, Europäischer Haftbefehl, Auslieferung, bedenkliche Haftbedingungen, Belastbarkeit der Informationen des ersuchenden Mitgliedstaats, Zypern
Titel der Entscheidung
Leitsatz

1. Bedenken gegenüber der Zulässigkeit einer Auslieferung an die Republik Zypern aufgrund bestehender Anhaltspunkte für unmenschliche Haftbedingungen in den dortigen Haftanstalten im Allgemeinen können durch konkrete und belastbare Informationen der zypriotischen Behörden zu EMRK-konformen Haftbedingungen für den Verfolgten ausgeräumt werden.

2. Konkrete Angaben der zypriotischen Behörden zur Lösung in der Vergangenheit festgestellter Probleme der Überbelegung von Haftanstalten können insbesondere dann als belastbar angesehen werden, wenn die Schaffung neuer Haftplätze bereits in früheren Berichten zu den Haftbedingungen in der Republik Zypern angekündigt worden war.