Sie sind hier:

09.02.2022 - Teilung der Verfahrenskosten bei Uneinigkeit der Kindeseltern über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19

Datum der Entscheidung
09.02.2022
Aktenzeichen
5 UF 5/22
Normen
FamFG § 81 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Covid-19, Impfung, Entscheidungsbefugnis, Kostenentscheidung
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Teilung der Verfahrenskosten bei Uneinigkeit der Kindeseltern über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19 (206.8 KB)
Leitsatz

Muss das Familiengericht wegen Uneinigkeit der Kindeseltern einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19 allein übertragen, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dass die Eltern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.

Muss das Familiengericht wegen Uneinigkeit der Kindeseltern einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19 allein übertragen, entspricht es regelmäßig der Billigkeit, dass die Eltern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.