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30.07.2021 - Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal bei geleasten Pkw: Anrechnung von Nutzungsvorteilen in Höhe der vereinbarten Leasingraten

Datum der Entscheidung
30.07.2021
Aktenzeichen
1 U 22/21
Normen
BGB § 826
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Sonstiges Zivilrecht; Deliktsrecht, Diesel-Abgasskandal, Vorteilsausgleichung, Leasing, Nutzungsvorteil, Kilometerleasing
Titel der Entscheidung

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Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal bei geleasten Pkw: Anrechnung von Nutzungsvorteilen in Höhe der vereinbarten Leasingraten (228.8 KB)
Leitsatz

1. Bei einem vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Leasing-Pkw kann auch der Leasingnehmer Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gegen den Hersteller geltend machen. Der dem Leasinggeber entstandene Nachteil besteht in dem unerwünscht eingegangenen Leasingvertrag und den daraus resultierenden Zahlungspflichten.

2. Der Leasingnehmer muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs die aus dem Leasingvertrag erlangten Vorteile in Form der Form der Nutzungsmöglichkeit des betreffenden Pkw anrechnen lassen. Der Wert der Nutzungsmöglichkeit des Leasingnehmers ist grundsätzlich in Höhe der vereinbarten Leasingraten zu bemessen.