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21.10.2020 - Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts

Datum der Entscheidung
21.10.2020
Aktenzeichen
5 W 14/20
Normen
BGB §§ 1835 Abs. 3, 1836; FamFG § 277; RVG § 34, Ziff. 2300 VV
Rechtsgebiet
Erbrecht
Schlagworte
Erbrecht, Verfahrenspfleger, Vergütung
Titel der Entscheidung

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Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts (228.8 KB)
Leitsatz
1. Die Vergütung eines als Verfahrenspfleger berufsmäßig tätigen Rechtsanwalts für die Prüfung und Erteilung der Zustimmung bzgl. eines vom Nachlasspfleger für die unbekannten Erben geschlossenen Grundstücksverkaufsvertrages richtet sich im Regelfall nach dem RVG.

2. Bei der Prüfung und Erteilung der Zustimmung handelt es sich um eine Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags i.S.v. Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 zu Ziff. 2300 VV RVG, so dass eine Gebühr gem. Ziff. 2300 VV RVG und nicht nur eine Beratungsgebühr gem. § 34 RVG entsteht