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26.03.2020 - Einwendungen gegen die zu vollstreckende Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO

Datum der Entscheidung
26.03.2020
Aktenzeichen
3 W 7/20
Normen
§§ 888, 767 ZPO
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Vollstreckung einer vertretbaren Handlung, Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit der Erfüllung der zu vollstreckenden Forderung, Erfüllungseinwand im Verfahren gemäß § 888 ZPO
Titel der Entscheidung

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Einwendungen gegen die zu vollstreckende Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO (125.7 KB)
Leitsatz
Der Einwand der Unzumutbarkeit der Erbringung einer vertretbaren Handlung kann nur im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden. Der Einwand der Unmöglichkeit der Erfüllung der vollstreckbaren Forderung kann der Zwangsvollstreckung auch im Verfahren nach § 888 ZPO entgegengehalten werden.