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30.08.2017 - Änderung von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament unter Zustimmung eines Dritten

Datum der Entscheidung
30.08.2017
Aktenzeichen
5 W 27/16
Normen
BGB § 2271 Abs. 1 S. 2, 2065 Abs. 1
Rechtsgebiet
Erbrecht
Schlagworte
Erbrecht, gemeinschaftliches Testament, Änderungsvorbehalt, Testamentsvollstrecker
Titel der Entscheidung

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Änderung von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament unter Zustimmung eines Dritten (53.2 KB)
Leitsatz
Die mittels eines sogenannten Änderungsvorbehaltes in einem gemeinschaftlichen Testament den Ehegatten wechselseitig eingeräumte Befugnis zur Abänderung wechselseitiger Verfügungen kann von der Zustimmung eines Dritten (hier: Testamentsvollstrecker) abhängig gemacht werden.