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22.08.2017 - Kein Zutrittsrecht ohne besonderen Grund für den Ehegatten, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat

Datum der Entscheidung
22.08.2017
Aktenzeichen
5 WF 62/17
Normen
GG Art. 13; BGB §§ 743 Abs. 2, 753
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Teilungsversteigerung, Immobilie, Ehewohnung, Hausgrundstück, Miteigentümer, Zutrittsrecht, Besichtigung, besonderer Grund
Titel der Entscheidung

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Kein Zutrittsrecht ohne besonderen Grund für den Ehegatten, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat (137.4 KB)
Leitsatz
1. Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes.

2. Der Wunsch nach Besichtigung durch einen Makler und weitere Personen mit dem Ziel des freihändigen Verkaufs der Immobilie stellt keinen besonderen Grund in diesem Sinne dar, wenn der in der Immobilie verbliebene Ehegatte einen freihändigen Verkauf ablehnt und stattdessen die Teilungsversteigerung betreibt.