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07.05.2015 - Sicherbarkeit eines schlüssig vorgetragenen und glaubhaftgemachten künftigen Zugewinnanspruchs mittels Arrests; Anwendbares Recht bei der Auseinandersetzung von in der Türkei und in Deutschland belegenem Vermögen, wenn beide Eheleute bei der Eheschließung

Datum der Entscheidung
07.05.2015
Aktenzeichen
4 WF 52/15
Normen
EGBGB Art. 14 I Nr. 1, 15 I, BGB § 1378 I, türk. IPRG Art. 15, türk. ZGB Art. 219 ff., FamFG §§ 58, 119 II, ZPO §§ 567, 916, 917, 920 II, 294
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Dinglicher Arrest, Zugewinnausgleich, türkisches Recht
Leitsatz
1. Ein schlüssig vorgetragener und glaubhaft gemachter künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ist mittels dinglichen Arrests sicherbar.

2. Waren beide Eheleute bei Eheschließung türkische Staatsangehörige und haben sie keine Rechtswahl getroffen, ist gemäß Art. 15 türk. IPRG bei der Auseinandersetzung über das bewegliche sowie das in der Türkei belegene unbewegliche Vermögen türkisches Güterrecht und hinsichtlich des in Deutschland belegenen unbeweglichen Vermögens deutsches Recht anzuwenden.