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10.04.2015 - Unlautere und irreführende Werbung mit „das Original“, wenn die falsche Vorstellung vermittelt wird, es handele sich um eine neue Geschäftsidee - rent a rentner – „das Original“

Datum der Entscheidung
10.04.2015
Aktenzeichen
2 U 132/14
Normen
UWG §§ 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, 12 Abs. 2; ZPO §§ 520 Abs. 2 Satz 1, 935
Rechtsgebiet
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Schlagworte
Wettbewerbsrecht, unlautere Werbung, irreführende Werbung, rent a rentner – „das Original“
Titel der Entscheidung

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Unlautere und irreführende Werbung mit „das Original“, wenn die falsche Vorstellung vermittelt wird, es handele sich um eine neue Geschäftsidee - rent a rentner – „das Original“ (265.7 KB)
Leitsatz
1. Wenn die Klägerin ihre Berufung im Verfügungsverfahren erst am Ende der ihr nach § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO zustehenden Berufungsbegründungsfrist begründet, lässt dieser Umstand die Vermutung der Dringlichkeit nicht entfallen. Alles andere würde einer Verkürzung der gesetzlichen Fristen gleichkommen.

2. Die Werbemaßnahme, „das Original“ bzw. „die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann“ zu sein, ist unlauter i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG und irreführend, da sie dem Verkehr die (im vorliegenden Fall falsche) Vorstellung vermittelt, es handele sich hierbei um eine neu erfundene und entwickelte Geschäftsidee.