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10.10.2014 - Wirksamkeit des Schiedsspruchs trotz fehlender oder fehlerhaft erteilter Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Richter

Datum der Entscheidung
10.10.2014
Aktenzeichen
2 Sch 2/14
Normen
BGB § 134; DRiG § 40 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 1042 Abs. 1,1051 Abs. 3, 1059 Abs. 2
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Schiedsverfahren, Wirksamkeit des Schiedsspruchs, fehlende Nebentätigkeitsgenehmigung, fehlerhaft erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung
Titel der Entscheidung

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Wirksamkeit des Schiedsspruchs trotz fehlender oder fehlerhaft erteilter Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Richter (184.9 KB)
Leitsatz
Die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs setzt nicht voraus, dass die Parteien sich über die Modalitäten der Schiedsrichterbestellung verständigen. Allein das Fehlen oder aber auch die fehlerhafte Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung kann nicht die Unwirksamkeit des Schiedsrichtervertrages bewirken, weil es nicht zu Lasten der Schiedsparteien gehen darf, dass ein Schiedsrichter nicht die erforderliche Genehmigung für seine Tätigkeit hat oder gar eine solche trotz Vorliegens nicht hätte erhalten dürfen.