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02.06.2014 - Zur Gewährung von Langzeitbesuchen von Strafgefangenen, die Intimkontakte ermöglichen

Datum der Entscheidung
02.06.2014
Aktenzeichen
1 Ws 12/14
Normen
GG Art. 6; StVollzG §§ 24 Abs. 2, 140 Abs. 2
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Strafvollzugsrecht, Strafgefangene, Langzeitbesuche, Intimkontakte

Titel der Entscheidung

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Zur Gewährung von Langzeitbesuchen von Strafgefangenen, die Intimkontakte ermöglichen (162.9 KB)
Leitsatz
1. Über die Gewährung von Langzeitbesuchen von Strafgefangenen, die Intimkontakte ermöglichen, hat die Justizvollzugsanstalt gem. § 24 Abs. 2 StVollzG zu entscheiden, solange keine spezielleren Regelungen bestehen.

2. Diese Vorschrift ist auch auf das entsprechende Begehren einer Gefangenen anzuwenden, die sich in einer Abteilung für Frauen in derselben Justizvollzugsanstalt befindet, wie ihr ebenfalls inhaftierter Ehemann