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30.01.2014 - Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis der Insolvenzeröffnung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internetabfrage

Datum der Entscheidung
30.01.2014
Aktenzeichen
3 U 52/13
Normen
InsO §§ 9, 82
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
Insolvenzrecht, Unkenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Befreiung von der Leistung, unterlassene Internetabfrage
Titel der Entscheidung

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Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis der Insolvenzeröffnung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internetabfrage (177.2 KB)
Leitsatz
1. Hat ein Versicherungsunternehmen zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass das Unternehmen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kannte, hindert die Möglichkeit, diese Information durch implementierten Datenabgleich oder Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu gewinnen, das Unternehmen nicht daran, sich auf Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu berufen.

2. Ob dabei die Möglichkeit bestand, mit verhältnismäßig geringem Aufwand Insolvenzbekanntmachungen im Internet programmgesteuert mit eigenen Kundendaten abzugleichen und wesentliche Informationen fortlaufend zu übernehmen, ist dabei nicht relevant (insoweit gegen BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09).