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17.06.2013 - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beeinträchtigung eines Restaurantbetriebes durch zwanzigmonatige Sondernutzung der Straße wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück

Datum der Entscheidung
17.06.2013
Aktenzeichen
3 U 36/11
Normen
BGB § 906 Abs. 2 Satz 2
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, Beeinträchtigung des „Kontakts nach außen“
Titel der Entscheidung

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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beeinträchtigung eines Restaurantbetriebes durch zwanzigmonatige Sondernutzung der Straße wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück (79.4 KB)
Leitsatz
1. Beeinträchtigt die auf Grund zeitweiliger Sondernutzung der Straße vor dem Nachbargrundstück verursachte Einwirkung auf ein Grundstück dessen ortsübliche Benutzung als Restaurant durch nachhaltige Behinderung des „Kontakts nach außen“ (hier: fast durch-gängige Sperrung der Straße für ca. 20 Monate wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück), kann dies einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch auslösen.

2. Der Ausgleich in Geld ist für die erlittene Einbuße insoweit zu leisten, als die Beeinträchtigung über das zumutbare Maß hinausgeht. Dabei ist es Aufgabe des Tatrichters, diese Zumutbarkeitsgrenze unter Abwägung aller Umstände des Falles zu bestimmen.

3. Ist der Ertrag aus einer gewerblichen Nutzung - hier als Restaurantbetrieb - beeinträchtigt, so ist dem Ausgleichsanspruch der Ertrag zu Grunde zu legen, der vor der Beeinträchtigung erzielt wurde.