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25.11.2020 - Prozess-/Verfahrenskostenzuschuss: Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Ehepartners

Datum der Entscheidung
25.11.2020
Aktenzeichen
4 WF 65/20
Normen
BGB § 1360 Abs. 4 S. 1, ZPO § 115 Abs. 1 und 2
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Prozess-/Verfahrenskostenhilfe, Prozess-/ Verfahrenskostenvorschuss, Ehepartner, Leistungsfähigkeit, Selbstbehalt
Titel der Entscheidung

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Prozess-/Verfahrenskostenzuschuss: Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Ehepartners (206.9 KB)
Leitsatz

1. Bei der im Rahmen eines Prozess-/Verfahrenskostenhilfeverfahrens vorzunehmenden Prüfung, ob der Antragsteller von seinem Ehepartner gem. § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB einen Prozess-/Verfahrenskostenvorschuss verlangen kann, ist dessen Leistungsfähigkeit nicht gem. § 115 Abs. 1 und 2 ZPO, sondern nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen.

2. Der auf Leistung eines Prozess-/Verfahrenskostenvorschusses in Anspruch genommene Ehepartner kann sich auf den eheangemessenen Selbstbehalt berufen.