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26.09.2014 - Anerkennung einer ausländischen (hier: namibischen) Adoptionsentscheidung: Anforderungen an die Kindeswohlprüfung

Datum der Entscheidung
26.09.2014
Aktenzeichen
5 UF 52/14
Normen
AdWirkG §§ 2, 5; FamFG §§ 108, 109 Abs. 1 Nr. 4
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Anerkennung einer ausländischen Adoption, Kindeswohlprüfung, Adoptionsbedürfnis, ordre public
Titel der Entscheidung

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Anerkennung einer ausländischen (hier: namibischen) Adoptionsentscheidung: Anforderungen an die Kindeswohlprüfung (257.9 KB)
Leitsatz
1. Die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung nach den §§ 108, 109
FamFG, §§ 2, 5 AdWirkG scheidet grundsätzlich aus, wenn im ausländischen Adoptionsverfahren eine zureichende Kindeswohlprüfung ersichtlich nicht erfolgt ist.

2. Es stellt aber keinen zwingenden Versagungsgrund dar, wenn die Kindeswohlprüfung durch die Behörde am Lebensmittelpunkt des Angenommenen nach deutschen Maß-stäben unvollständig ist; dies kann lediglich Zweifel an der Vereinbarkeit der ausländischen Adoptionsentscheidung mit dem deutschen ordre public begründen und ist ein-zelfallbezogen zu prüfen.

3. Eine Unvereinbarkeit mit dem deutschen ordre public ist deshalb nicht gegeben, wenn die ausländische (hier: namibische) Adoptionsentscheidung unter dem Aspekt des Adoptionsbedürfnisses die entsprechenden deutschen Anforderungen zwar nicht vollständig erfüllt, das 15jährige Kind aber zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aner-kennung bereits seit über elf Jahren mit den Adoptiveltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und eine intensive Eltern-Kind-Beziehung durch entsprechende Anhörungen der Beteiligten und Sozialberichte nachgewiesen ist.