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Hanseatisches Oberlandesgerichts in Bremen

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen

Was macht das Oberlandesgericht?

Das Oberlandesgericht ist ein Gericht. Ein Gericht entscheidet, wenn es einen Streit gibt. Das Oberlandesgericht entscheidet aber nur in bestimmten Verfahren. Wenn Sie wissen möchten, für welche Art von Verfahren das Oberlandesgericht zuständig ist, klicken Sie oben auf „DAS GERICHT“. Danach klicken Sie auf „▪ Aufgaben“.

Muss ich beim Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?

Ja. Bis auf wenige Ausnahmen können Anträge in Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht nur von Rechtsanwälten gestellt werden.

Kostet ein Prozess beim Oberlandesgericht Geld?

Ja. Wie teuer ein Prozess beim Oberlandesgericht ist hängt davon ab, worüber gestritten wird. Wer wenig Geld hat, kann Hilfe bekommen. Diese Hilfe heißt Prozesskostenhilfe.

Wo finde ich die Informationen auf der Internet-Seite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen?

Auf unserer Internet-Seite sind oben und unten Leisten mit Wörtern, die man anklicken kann:
Startseite
Hier finden sie die Anschrift des Oberlandesgerichts.
Kontakt
Der Weg zu uns wird erklärt. Wir haben auch aufgeschrieben, wie Sie uns mit Bus und Bahn erreichen können.
Das Gericht
Hier haben wir erklärt, welche Aufgaben das Oberlandesgericht hat.
Informationen
Unter dieser Überschrift finden Sie viele Informationen, die das Oberlandesgericht betreffen.
Entscheidungen
Hier finden Sie Urteile und Beschlüsse des Oberlandesgerichts.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

•blinde Menschen.
•gehörlose Menschen.
•Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

•wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
•wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

•auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
•in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
•Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
•Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
•Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
•In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

•Ämter und Behörden
•einige Firmen für Wohnungsbau
•Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

•einige Museen, Bibliotheken und Theater
•einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

•mit einer E-Mail
•mit einem Anruf
•mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

•Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
•Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
•Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
•Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail:office@lbb.Bremen.de.

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

• nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
• nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Bedienung und Navigation in leichter Sprache

Liebe Besucher und Besucherinnen!

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:
• Infos über das Hanseatische Oberlandesgericht und Entscheidungen vom Gericht
Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:
• Die Farben sind gleich.
• Die Schrift-Art ist gleich.
• Der Aufbau ist immer ähnlich.
So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.

Weißer Bereich oben

Ganz oben ist ein weißer Bereich:

Dort sehen Sie:
• das Zeichen von der Freien Hansestadt Bremen
• den Namen von der Internet-Seite
• eine Suche

Zeichen Freie Hansestadt Bremen

Oben links sehen Sie immer das Zeichen
von der Freien Hansestadt Bremen.

Name von der Internet-Seite

Neben dem Zeichen steht ein Name.

Suche

Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnissen sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.

Themen finden

Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:

Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Entscheidungsübersicht.
Der Bereich gehört zu: Entscheidungen.
Das sieht dann so aus:

Unten auf der Internet-Seite

Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:

• Startseite
Hier kommen Sie immer auf die erste Seite von der Internet-Seite.
• Kontakt
Hier finden Sie Infos über Ansprechpersonen.
• Barrierefreiheit
Hier steht, wie barrierefrei die Internet-Seite ist.
• Datenschutzerklärung
Wir haben Infos über Sie, wenn Sie unsere Internet-Seite besuchen.
Zum Beispiel:
Wann waren Sie auf der Internet-Seite?
Die Infos heißen Daten.
Hier steht, was wir mit den Infos machen.
• Impressum
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 Wer die Internet-Seite gestaltet hat
 Wer sich um die Internet-Seite kümmert
• Inhaltsübersicht
Hier sehen Sie alle Themen von der Internet-Seite auf einen Blick.

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