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19.11.2012 - Gebührenansprüche des Verteidigers bei verbundenen Verfahren

Datum der Entscheidung
19.11.2012
Aktenzeichen
1 Ws 183/12
Normen
§ 202a StPO; Nr. 4108 RVG-VV
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Strafprozessrecht, Gebührenansprüche des Verteidigers, verbundene Verfahren
Titel der Entscheidung

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Gebührenansprüche des Verteidigers bei verbundenen Verfahren (30.8 KB)
Leitsatz
Eine Terminsgebühr für ein erst im Hauptverhandlungstermin eröffnetes und hinzuverbundenes Verfahren entsteht nur, wenn vor der Verbindung eine Hauptverhandlung in dieser Sa-che stattgefunden hat. Erörterungen vor Verkündung des Eröffnungsbeschlusses sind solche nach § 202a StPO und lösen keine Terminsgebühr des Verteidigers aus