Leitsatz
1. Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t gilt auf Auto-bahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
2. Ein Wohnmobil ist kein PKW im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Aus der VO (EU) 2018/858 ergibt sich nichts anderes.