Sie sind hier:

13.03.2013 - Familienrechtliche Genehmigung bei gesellschaftsrechtlicher Abfindungsvereinbarung mit einem minderjährigen Erben

Datum der Entscheidung
13.03.2013
Aktenzeichen
4 UF 7/12
Normen
BGB §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 3, 242
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrechtliche Genehmigung bei gesellschaftsrechtlicher Abfindungsvereinbarung mit einem minderjährigen Erben
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Familienrechtliche Genehmigung bei gesellschaftsrechtlicher Abfindungsvereinbarung mit einem minderjährigen Erben (61.5 KB)
Leitsatz
Das Kind hat als Gesamtrechtsnachfolger seiner Mutter einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber den übrigen Gesellschaftern, wenn sich die Differenz zwischen dem Buch-wertanteil der Erblasserin und ihrem Ertragswertanteil zum Todeszeitpunkt dermaßen vergrößert hat, dass ein Festhalten an der Abfindungsbeschränkung durch die gesellschaftsver-tragliche Buchwertklausel nicht mehr zumutbar ist. Die Genehmigung für eine auf dem Buchwert beruhende Abfindungsvereinbarung ist dann zu versagen.