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20.03.2013 - Anfechtbarkeit der Verfahrenskostenhilfeablehnung bei einstweiliger Anordnung ohne mündliche Erörterung in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG

Datum der Entscheidung
20.03.2013
Aktenzeichen
4 WF 19/13
Normen
FamFG §§ 57, 76 Abs. 2, ZPO §127 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ZPO
Rechtsgebiet
Familienrecht
Schlagworte
Familienrecht, Verfahrenskostenhilfe, Ablehnung, einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung
Titel der Entscheidung

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Anfechtbarkeit der Verfahrenskostenhilfeablehnung bei einstweiliger Anordnung ohne mündliche Erörterung in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG (33 KB)
Leitsatz
In den Fällen des § 57 S. 2 FamFG ist gegen eine die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung die sofortige Be-schwerde auch dann statthaft, wenn über die zugrunde liegende einstweilige Anordnung bisher nur ohne mündliche Erörterung entschieden worden ist.