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18.12.2012 - Eintragung der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens unter ihrer Firma als Kommanditistin im Handelregister

Datum der Entscheidung
18.12.2012
Aktenzeichen
2 W 97/12
Normen
HGB §§ 13, 13e, 15
Rechtsgebiet
Handels- und Gesellschaftsrecht
Schlagworte
Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens,Kommanditistin, Eintraung ins Handelsregister, Anmeldung zum Handelsregister, Vollmacht, ständiger Vertreter
Titel der Entscheidung

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Eintragung der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens unter ihrer Firma als Kommanditistin im Handelregister (25.6 KB)
Leitsatz
1. Die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens kann unter ihrer Firma als Kommanditistin im Handelregister eingetragen werden.

2. Für die Anmeldung zum Handelsregister ist die Vollmacht durch den ständigen Vertreter der deutschen Zweigniederlassung ausreichend, ohne dass es noch der Voll-macht durch die Directoren der ausländischen Hauptniederlassung in vertretungsberechtigter Zahl bedarf.