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07.08.2012 - Gebührenansprüche des Verteidigers bei verbundenen Verfahren

Datum der Entscheidung
07.08.2012
Aktenzeichen
Ws 137/11
Normen
RVG § 48 Abs. 5
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Strafprozessrecht, Gebührenansprüche des Verteidigers, verbundene Verfahren, kostenrechtliche Rückwirkung
Titel der Entscheidung

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Gebührenansprüche des Verteidigers bei verbundenen Verfahren (43.2 KB)
Leitsatz
Die kostenrechtliche Rückwirkung gem. § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG erfasst die Tätigkeit als Wahlverteidiger in allen Verfahren, die vor der Beiordnung verbunden worden sind. Einer zusätzlichen Anordnung der Erstreckung auf verbundene Verfahren gem. § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG bedarf es in diesen Fällen nicht. Der Anwendungsbereich des Satzes 3 ist auf diejenigen Konstellationen beschränkt, in denen vor der Verbindung der Verfahren bereits eine Bestellung zum Verteidiger erfolgt ist.