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03.07.2012 - Kein Versicherungsschutz nach VGB für Mietausfall bei unentgeltlicher Überlassung von Wohnräumen an Dritte

Datum der Entscheidung
03.07.2012
Aktenzeichen
3 W 14/12
Normen
VGB 2001 § 4 Nr. 1 b)
Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Schlagworte
Versicherungsrecht, Wohngebäudeversicherung, Mietausfall, unentgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Dritte
Titel der Entscheidung

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Kein Versicherungsschutz nach VGB für Mietausfall bei unentgeltlicher Überlassung von Wohnräumen an Dritte (30 KB)
Leitsatz
Die in Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) enthaltene Regelung, dass zum versicherten Mietausfall auch der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gehört, die der Versicherungsnehmer selbst ständig bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind (vgl. z.B. § 4 Nr. 1 b) VGB 2001), ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der Versicherungsnehmer die Räume unentgeltlich Dritten (z.B. Verwandten oder Freunden) überlassen hat.