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13.03.2012 - Zur Reichweite der Globalzession

Datum der Entscheidung
13.03.2012
Aktenzeichen
2 U 14/12
Normen
BGB §§ 398, 631 Abs. 1
Rechtsgebiet
Sonstiges Zivilrecht
Schlagworte
sonstiges Zivilrecht, Reichweite der Globalzession, Prozessvergleich
Titel der Entscheidung

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Zur Reichweite der Globalzession (24.2 KB)
Leitsatz
Ist eine Globalzession vereinbart worden bei der alle Forderungen abgetreten werden, die aus der Geschäftstätigkeit des Zedenten entstanden sind oder hieraus künftig entstehen, so werden hiervon auch später durch Prozessvergleich titulierte Zahlungsforderungen erfasst, soweit in dem Vergleich Forderungen geregelt werden, die ursprünglich aus der Geschäftstätigkeit des Zedenten herrühren.