Sie sind hier:

28.12.2011 - Vereinbarung des Hauptsitzes des Auftraggebers als Gerichtsstand

Datum der Entscheidung
28.12.2011
Aktenzeichen
2 W 123/11
Normen
ZPO § 38 Abs. 1
Rechtsgebiet
Zivilprozessrecht
Schlagworte
Zivilprozessrecht, Gerichtsstandesvereinbarung, Hauptsitz des Auftraggebers
Titel der Entscheidung

Warning: preg_replace(): Unknown modifier '.' in /srv/nfs-share/data/sixcms/oberlandesgericht/sixcms_upload/templates/template472.php on line 45
Vereinbarung des Hauptsitzes des Auftraggebers als Gerichtsstand (20.9 KB)
Leitsatz
Eine unter Kaufleuten getroffene Gerichtsstandsvereinbarung, wonach "als Gerichtsstand der Hauptsitz des Auftraggebers" bestimmt wird, ist im Zweifel dahin zu verstehen, dass die Parteien sich nicht auf einen von vornherein bestimmten Ort festlegen, sondern hiervon unabhängig den jeweiligen Geschäftssitz des Auftraggebers für die örtliche Zuständigkeit bestimmen wollten.