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31.10.2011 - Kein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens beim polizeilich angeleiteten Ein-satz jugendlicher Testkäufer zur Überprüfung der Einhaltung des Abgabeverbots von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche

Datum der Entscheidung
31.10.2011
Aktenzeichen
2 Ss Rs 28/11
Normen
EMRK Art. 6 Abs. 1, JuSchG § 9 Abs. 1
Rechtsgebiet
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Schlagworte
Faires Verfahren, Abgabe von Alkohol an Jugendliche, Testkauf
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Werden an einen von der Polizei angeleiteten jugendlichen Testkäufer bei einem Kon-trollkauf entgegen § 9 Abs. 1 JuSchG alkoholische Getränke abgegeben, liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens vor, wenn der Testkäufer die Schwelle zur Tatprovokation nicht überschreitet. Eine Tatprovokation liegt nicht vor, wenn der Testkäufer lediglich das Verhalten eines „normalen“ Kunden an den Tag legt und darüber hinaus nichts unternimmt, um Bedenken des Verkäufers zu zerstreuen, der Kunde habe nicht das notwendige Mindestalter für den Erwerb der Alkoholika.